Allgemeine
Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Informations- und
Datenmehrwertdienste der net-design-factory - Internet Service und
EDV Agentur - Gerhard Rödel,
nachfolgend ndf genannt.
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) ndf erbringt
Internet-Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäfts-
bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbedingungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn ndf
sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen
durch Beauftragte der
ndf, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäfts-
bedingungen hinausgehen, sind schriftlich durch den Inhaber
der ndf zu bestätigen.
(3) ndf ist
berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die Preise zu
ändern und
nach vorheriger Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise
einzustellen.
§ 2 Zustandekommen eines
Vertrages
(1) Der Vertrag über die
Nutzung von ndf-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung
der Geschäftsleitung von ndf zustande. ndf kann den
Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. ndf
ist in der Annahme des Vertrages frei.
§ 3 Vertragsdauer und
Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt
mit dem in dem Grundvertrag genannten Datum. Bei Verträgen
ohne vereinbarte Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit ein
Jahr. Die Laufzeit verlängert
sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht vier Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt hiervon unberührt.
(2) Bei Verträgen mit
einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit
kündbar. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte
Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung per
Einschreiben nicht vier
Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.
§ 4 Leistungsumfang
(1) ndf ermöglicht dem
Kunden, seine Informationen, welche aus Texten, Bildern,
Video und Sprache bestehen können, mit Hilfe der bei der
ndf bestehenden Kom-
munikations-Infrastruktur im Internet zu präsentieren. Dies
beinhaltet die Erstellung
von Hypertext-Dokumenten, die Nutzung von WWW- Servern, die
Bereitstellung von
Festplattenspeicher zur Ablage der Informationen. ndf
kann, soweit einzelvertraglich
vereinbart, Daten im Auftrag des Kunden entgegennehmen,
verwalten, aufbereiten und
weiterleiten.
(2) Soweit ndf
entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jeder-
zeit eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten
werden. Ein Minderungs-, Er-
setzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus
nicht.
§ 5 Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist
verpflichtet:
a) ndf innerhalb eines Monats über Änderungen der
vertraglichen Grundlagen zu
informieren,
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die ndf-Dienste nicht
missbräuchlich zu nutzen
und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
c) ndf erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungs-
meldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder
Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die
Beseitigung der Störung er-
leichtern und beschleunigen,
d) die vereinbarten Entgelte (entsprechend der jeweils
gültigen Tarifordnung) zu-
züglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
fristgerecht zu zahlen,
e) darauf zu achten, dass die von ihm im Internet bekannt
gemachten Informationen
und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die
gesetzlichen Bestimmungen
und die guten Sitten verstoßen. ndf übernimmt
keinerlei Haftung für die Ein-
haltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet,
Informationen und Doku-
mente zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder
die guten Sitten ver-
stoßen.
(2) Der Kunde trägt die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Bereitstellung im Internet zur Verfügung
gestellten Text-, Bild- und Ton-
unterlagen. Dem Kunden obliegt es, ndf von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er
nicht rechtzeitig
sistiert wurde, gegen ndf erwachsen. ndf ist nicht
verpflichtet, Aufträge und
eingereichte Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig
sistierte Dokumente im Internet veröffentlicht, so stehen
dem Kunden daraus keine Ansprüche gegen ndf zu.
(3) Der Kunde hält ndf
von allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag
im Internet veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche
Vorschriften, insbeson-
dere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.
(4) Mit dem Erteilen des
Auftrages zur Platzierung von Dokumenten im Internet ver-
pflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung
einer Gegendarstellung zu
tragen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) ndf stellt dem
Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den ent-
sprechenden Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung. Die Rechnungserstellung erfolgt, wenn nicht
anders vereinbart, monat-
lich, jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus.
(2) Ist die Gebühr für
Teile eines Monats zu entrichten, so wird diese für jeden
Tag
mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.
(3) Der Rechnungsbetrag
muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rech-
nung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein. Bei Ver-
zögerungen ist die ndf berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr
zu erheben.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug
des Kunden ist ndf berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundes-
bank zu berechnen, es sei denn, dass ndf eine höhere
Zinslast nachweist.
(2) ndf kann das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die
Be-
reitstellung der Informationen zu sperren, falls sich der
Zahlungsverzug über mehr
als zwei Monate erstreckt und ndf gemahnt und auf die
Rechtsfolgen hingewie-
sen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Entgelte bis
zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ndf
vorbehalten.
§ 8 Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von
ndf kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
dem abgeschlossenen
Vertrag zu.
(2) Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von
Ereignissen, die es ndf wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu ge-
hören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnung, der Ausfall von Kom-
munikationsnetzen und Gateways, andere Betreiber und
Service-Provider, Störungen
im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw. - auch
wenn sie bei Lieferanten und
Unterauftragnehmern von ndf oder deren Unterlieferanten
oder Unterauftragnehmern
eintreten, hat ndf auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen ndf, die Lieferung bzw.
Dienstleistung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
(3) Dauert eine
Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist
der Kunde
berechtigt, die Entgelte und Gebühren, die auf Vorbestellung
verkehrsunabhängiger
Leistungen (Fixkosten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des
Eintritts der Behinde-
rung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn:
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu
vertreten hat, seine Informa-
tionen nicht mehr über die von ndf angebotenen und im
Grundvertrag verzeich-
neten Dienste bekannt machen kann,
b) die Bekanntmachung dieser Informationen insgesamt
wesentlich erschwert ist
bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag
verzeichneten Dienste unmöglich
wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von
Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
von ndf liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von
Entgelten. Im Übrigen
werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ndf den
Fehler verschuldet hat und
sich der Ausfallzeitraum über mehr als eine Woche erstreckt.
§ 9 Geheimhaltung und
Datenschutz
(1) Falls nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der
ndf unter-
breiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner
wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutz-
gesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift in
maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet wird.
(3) Soweit es in
internationalen anerkannten Normen vorgesehen ist und der
Kunde
nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten
zugänglich gemacht (Directory
Service). Ein Weiterverkauf von Kundendaten (z. B.
Anschriften) erfolgt nicht.
§ 10 Haftung und
Haftungsbeschränkung
(1)
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiven Forderungs-
verletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind so-
wohl gegenüber ndf wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungs-
gehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt, ausge-
schlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt
unberührt.
(2) ndf haftet nicht
für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Ge-
walt oder infolge von Arbeitskämpfen ndf-Leistungen
unterbleiben. ndf haftet
nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden;
sei es, dass diese beim
Kunden oder Dritten entstehen.
(3) ndf haftet nicht
für die übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür,
dass sie frei von Rechten Drit-
ter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die
Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen ist sie bei Schäden, die:
a) durch die Inanspruchnahme von ndf-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch
ndf,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten
von ndf,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermit-
telter Daten seitens ndf,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene
Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch ndf nicht erfolgt ist, der Höhe nach
auf den nachgewiesenen
Schaden, maximal auf das für die Bereitstellung der
Kundeninformation zu zahlende
Entgelt pro Monat beschränkt.
(5) Der Kunde haftet für
alle Folgen und Nachteile, die ndf oder Dritten durch die
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
ndf-Dienste oder dadurch
entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen
Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist
Hof, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichts-
stand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die
auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich
Scheck- und Wechselklage
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustan-
dekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages
ist der Sitz der ndf.
(2) Auf Verträge, die
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3) An die
Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäfts-
bedingungen geschlossen werden, sind auch die
Rechtsnachfolger der ndf-Kunden
gebunden.
(4) Sollte eine der
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wer-
den, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung ent-
sprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die
die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt
für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen.