Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Informations- und Datenmehrwertdienste der net-design-factory - Internet Service und EDV Agentur - Gerhard Rödel,
nachfolgend ndf genannt.

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) ndf erbringt Internet-Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts-
bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn ndf
sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der
ndf, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäfts-
bedingungen hinausgehen, sind schriftlich durch den Inhaber der ndf zu bestätigen.

(3) ndf ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern und
nach vorheriger Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise einzustellen.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von ndf-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung
der Geschäftsleitung von ndf zustande. ndf kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. ndf ist in der Annahme des Vertrages frei.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem in dem Grundvertrag genannten Datum. Bei Verträgen
ohne vereinbarte Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Die Laufzeit verlängert
sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht vier Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei Verträgen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung per Einschreiben nicht vier Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.

§ 4 Leistungsumfang

(1) ndf ermöglicht dem Kunden, seine Informationen, welche aus Texten, Bildern,
Video und Sprache bestehen können, mit Hilfe der bei der ndf bestehenden Kom-
munikations-Infrastruktur im Internet zu präsentieren. Dies beinhaltet die Erstellung
von Hypertext-Dokumenten, die Nutzung von WWW- Servern, die Bereitstellung von
Festplattenspeicher zur Ablage der Informationen. ndf kann, soweit einzelvertraglich
vereinbart, Daten im Auftrag des Kunden entgegennehmen, verwalten, aufbereiten und
weiterleiten.

(2) Soweit ndf entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jeder-
zeit eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Er-
setzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet:
a) ndf innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu
    informieren,
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die ndf-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen
    und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
c) ndf erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungs-
    meldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder
    Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung er-
    leichtern und beschleunigen,
d) die vereinbarten Entgelte (entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung) zu-
    züglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen,
e) darauf zu achten, dass die von ihm im Internet bekannt gemachten Informationen
    und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen
    und die guten Sitten verstoßen. ndf übernimmt keinerlei Haftung für die Ein-
    haltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen und Doku-
    mente zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten ver-
    stoßen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Bereitstellung im Internet zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Ton-
unterlagen. Dem Kunden obliegt es, ndf von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig
sistiert wurde, gegen ndf erwachsen. ndf ist nicht verpflichtet, Aufträge und
eingereichte Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente im Internet veröffentlicht, so stehen
dem Kunden daraus keine Ansprüche gegen ndf zu.

(3) Der Kunde hält ndf von allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag
im Internet veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche Vorschriften, insbeson-
dere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.

(4) Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von Dokumenten im Internet ver-
pflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu
tragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) ndf stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den ent-
sprechenden Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung. Die Rechnungserstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, monat-
lich, jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus.

(2) Ist die Gebühr für Teile eines Monats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag
mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.

(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rech-
nung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Ver-
zögerungen ist die ndf berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ndf berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundes-
bank zu berechnen, es sei denn, dass ndf eine höhere Zinslast nachweist.

(2) ndf kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Be-
reitstellung der Informationen zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr
als zwei Monate erstreckt und ndf gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewie-
sen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis
zum Kündigungstermin zu zahlen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ndf
vorbehalten.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von ndf kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen
Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die es ndf wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu ge-
hören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kom-
munikationsnetzen und Gateways, andere Betreiber und Service-Provider, Störungen
im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw. - auch wenn sie bei Lieferanten und
Unterauftragnehmern von ndf oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern
eintreten, hat ndf auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen ndf, die Lieferung bzw. Dienstleistung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde
berechtigt, die Entgelte und Gebühren, die auf Vorbestellung verkehrsunabhängiger
Leistungen (Fixkosten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinde-
rung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, seine Informa-
    tionen nicht mehr über die von ndf angebotenen und im Grundvertrag verzeich-
    neten Dienste bekannt machen kann,
b) die Bekanntmachung dieser Informationen insgesamt wesentlich erschwert ist
    bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich
    wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
von ndf liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen
werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ndf den Fehler verschuldet hat und
sich der Ausfallzeitraum über mehr als eine Woche erstreckt.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der ndf unter-
breiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutz-
gesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet wird.

(3) Soweit es in internationalen anerkannten Normen vorgesehen ist und der Kunde
nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory
Service). Ein Weiterverkauf von Kundendaten (z. B. Anschriften) erfolgt nicht.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiven Forderungs-
verletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind so-
wohl gegenüber ndf wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungs-
gehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ausge-
schlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) ndf haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Ge-
walt oder infolge von Arbeitskämpfen ndf-Leistungen unterbleiben. ndf haftet
nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese beim
Kunden oder Dritten entstehen.

(3) ndf haftet nicht für die übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Drit-
ter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen ist sie bei Schäden, die:
a) durch die Inanspruchnahme von ndf-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch ndf,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von ndf,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermit-
    telter Daten seitens ndf,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
    von Daten durch ndf nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen
    Schaden, maximal auf das für die Bereitstellung der Kundeninformation zu zahlende
    Entgelt pro Monat beschränkt.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ndf oder Dritten durch die
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ndf-Dienste oder dadurch
entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Hof, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichts-
stand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustan-
dekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der ndf.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäfts-
bedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der ndf-Kunden
gebunden.

(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wer-
den, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung ent-
sprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen.